Dienstag, 28. Juli 2009

Leerverkauf: Naked Short-Selling wird verboten

Die US-Börsenaufsicht (SEC) hatte im Sog der Krise als erste Massnahme ein umfassendes Verbot für Leerverkäufe für rund 800 Finanzaktien eingeführt. Im Vorfeld der SEC-Entscheidung behaupteten manche Experten, dass die Short-Seller für die anrollende Finanzkrise verantwortlich sind. Leerverkäufern wurden eine Mitschuld am Zusammenbruch der US-Investmentbanken Bear Stearns und Lehman Brothers gegeben. Grundsätzlich bleiben Leerverkäufe zugelassen. Aber die
SEC will nun
die sog. ungedeckten Leerverkäufe („naked short-selling“) definitiv verbieten.

Bei Short-Selling verkaufen Investoren Aktien, die sie zum Zeitpunkt des Verkaufs gar nicht besitzen, sondern gegen eine Gebühr von Dritten leihen. Warum? Weil sie fallende Aktienkurse erwarten. Auf diese Weise können sie die Aktien billiger zurückkaufen. Die Differenz ist (abzüglich der Gebühr für das Leihen) dann ihr Gewinn. „Naked Short-Selling“ ist die schärfere Form von „Short-Selling“. Investoren wetten auf fallende Aktienkurse. Sie leihen sich aber keine Aktien für die Leerverkäufe. Die SEC hat nun vor, diese Art von Spekulationsgeschäften endgültig zu verbieten, da „naked short-selling“ nach Ansicht der Aufsichtsbehörde Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet.

Es mag zwar eine missbräuchliche Praxis sein, Aktien ungedeckt leer zu verkaufen, aber das Phänomen „naked short-selling“ hat mit dem Fall von Bear Stearns und Lehman Brothers nichts zu tun. Der Kollaps der Investmentbanken ist auf ihr eigenes Verschulden zurückzuführen. Wie Barry Ritholtz in seinem Buch „Bailout Nation“ hervorhebt, sind die Ursachen (1) exzessive Kreditaufnahme, (2) Unterkapitalisierung, (3) Mangel an Risikokontrolle, (4) schlechte Investitionen in mit Hypotheken besicherten Wertschriften und (5) Insolvenz.

Eine technische Fussnote: Leerverkäufe werden über ein „margin account“ abgewickelt, und zwar für eine jährliche Margingebühr von 9% und mehr.

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