Donnerstag, 23. Februar 2012

Griechenlands Staatsanleihen und Collective Action Clause

Die Ratingagentur Fitch hat gestern Griechenlands Kreditwürdigkeit von „CCC“ auf „C“ herabgestuft. Es bedeutet, dass in Kürze ein Zahlungsausfall (default) bevorsteht.

Was haben die Kleinanleger nun zu erwarten? Denn der für die privaten Gläubiger von griechischen Staatsanleihen geplante Schuldenschnitt (haircut) von 53,5% betrifft auch Kleinanleger.

Das griechische Parlament führt jetzt im Rahmen eines Anleihetausches nachträglich Kreditklauseln (Collective Action Clause) für griechische Staatspapiere ein.

Bei CAC handelt es sich um eine Vertragsklausel im Zusammenhang mit Mehrheitsbeschlüssen der Gläubiger in Bezug auf die Abwicklung von notleidenden Schuldtiteln.

Stimmt die Zweidrittelmehrheit der Anleihenbesitzer dem Schuldenschnitt (haircut) zu, können damit auch die Kleinanleger zu einem Schuldenerlass gezwungen werden, auch wenn sie urprünglich gegen den Schuldenschnitt gestimmt haben.


Griechenlands Staatsanleihen und Vertragsklauseln (CAC), Graph: BNP Paribas via WSJ

WSJ deutet in diesem Kontext in einem kurzen Artikel ("Choose-Your-Own Adventure: The Greek Default Edition!") auf eine anschauliche Tabelle von BNP Paribas hin, wo die verschiedenen Varianten eines möglichen Anleihetausches (mit Laufzeitverlängerung, Kuponveränderung, Nennwertverringerung usw.) dargestellt werden.


Griechenlands Staatsverschuldung, Graph: Daniele Antonucci, Morgan Stanley

PS:

ISDA (International Swaps and Derivatives Association) vertritt die Ansicht, dass die gesetzliche Einführung von CAC nicht direkt ein Kreditereignis (credit event) auslöst. Demnach müssen keine Zahlungen aus CDS (Credit Default Swaps), den Kreditausfallverträgen geleistet werden.

PSI: Private Sector Involvement

CDS: Credit Default Swaps (Kreditausfallverträge)

CAC: Collective Action Clause.

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